Sie suchen eine Reha über die Deutsche Rentenversicherung (DRV)?
Die Fachklinik Weserland ist zugelassene Wunschklinik für kardiologische Reha ab 01.01.2025. Jetzt informieren!

Seit dem 01.01.2025 sind wir Vertragspartner der Deutschen Rentenversicherung (DRV) und können alle kardiologischen Patienten aufnehmen – unabhängig vom Kostenträger. Damit bieten wir Ihnen neue Möglichkeiten für eine erstklassige Rehabilitation nach Herz-Kreislauf-Erkrankungen, direkt in unserer modernen Reha-Klinik in Bad Pyrmont.
Ihre Vorteile als Patient
- Aufnahme aller kardiologischen Patienten, unabhängig vom Kostenträger.
- Zulassung durch die Deutsche Rentenversicherung – auch für erwerbstätige Rehabilitanden.
- Gesetzliches Wunsch- und Wahlrecht (§ 8 SGB IX): Freie Wahl der Rehabilitationseinrichtung.
- Höchste Behandlungsqualität und modernste Methoden, die optimal auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- DRV-anerkannte Rehaklinik – für erwerbstätige Rehabilitanden und alle Versicherten.
- Kardiologische Reha unabhängig vom Kostenträger – DRV, GKV, privat.
- Freie Klinikwahl durch Wunsch- und Wahlrecht (§ 8 SGB IX).
- Höchste medizinische Qualität durch spezialisierte Ärzteteams & moderne Therapieformen.
- Individuelle Betreuung & persönliche Behandlungspläne.
Warum Sie sich für die Fachklinik Weserland entscheiden sollten
Unsere Klinik ist spezialisiert auf die Rehabilitation von Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Wir bieten:
- Modernste Diagnostik- und Therapieverfahren
- Persönlich betreute Reha-Konzepte
- Ein erfahrenes Team aus Ärzten, Therapeuten und Pflegekräften
- Die ruhige Lage in Bad Pyrmont – ideal für Ihre Genesung
So kommen Sie zu Ihrer DRV-Reha bei uns
Nutzen Sie Ihr gesetzliches Wunsch- und Wahlrecht nach § 8 SGB IX. So geht’s:
- Reha-Antrag stellen – geben Sie die Fachklinik Weserland als Wunschklinik an (formlos im Antrag).
- Rücksprache mit der DRV oder Krankenkasse halten.
- Bestätigung abwarten und bald Ihre Reha bei uns antreten.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Formulierung Ihres Antrags!

Versicherte in Deutschland haben im Rehabilitationsbereich ein gesetzliches Wunsch- und Wahlrecht. So können Sie die Klinik wählen, die Ihren Bedürfnissen am besten entspricht. Hier die wichtigsten Schritte:
In Deutschland haben Versicherte ein gesetzliches Wunsch- und Wahlrecht, wenn es um die Auswahl der Reha-Einrichtung geht. Dies bedeutet, dass Sie selbst entscheiden können, welche Klinik am besten zu Ihren Bedürfnissen passt.Um dieses Recht auszuüben, geben Sie einfach Ihre Wunschklinik – wie die Fachklinik Weserland – in Ihrem Reha-Antrag an. Unser Team unterstützt Sie gerne bei Fragen oder Anliegen!
Wir freuen uns darauf, Sie bald in unserer Klinik willkommen zu heißen und Ihnen die bestmögliche Versorgung zu bieten!