Ihr Weg zur Reha

[ Ihr Wohl steht an erster Stelle ]

In der Fachklinik Weserland sind Sie herzlich willkommen – unabhängig davon, bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind.

Ihr schneller Weg zur Reha

Sprechen Sie uns einfach an! Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Patientenservice und der Rezeption sind rund um Ihre Reha gerne für Sie da.

Medizinische Rehabilitation steht jedem Menschen zu, unabhängig von seinem Alter! Auch diejenigen, die bereits aus dem Berufsleben ausgeschieden sind.

Ob Sie selbst schwer erkrankt sind und Pflegebedürftigkeit droht oder ob Sie durch die Pflege eines Angehörigen überlastet sind – in beiden Fällen haben Sie die Möglichkeit, eine medizinische Rehabilitation zu beantragen. Und zwar alle vier Jahre.

Wir helfen Ihnen, alltagsrelevante Beeinträchtigungen zu beseitigen, zu mindern oder zu vermeiden – ob als Anschlussrehabilitation/-heilbehandlung nach einer Krankenhausbehandlung, als medizinische Rehabilitation zur Wiederherstellung Ihrer Gesundheit oder als Vorsorgeleistung (umgangssprachlich auch Kur genannt), um der Entstehung, dem Wiederauftreten oder dem Fortschreiten einer Krankheit entgegenzuwirken.  

Die Fachklinik Weserland verfügt über einen Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V. Dieser gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen. Außerdem sind die stationären Rehabilitationsmaßnahmen beihilfefähig.

Kann ich die Reha-Klinik frei wählen?

Ja, vorausgesetzt, die Klinik ist für die Behandlung Ihrer Erkrankung geeignet, nach den gesetzlichen Vorgaben zertifiziert und es besteht ein Versorgungs- und Belegungsvertrag mit dem Kostenträger. Nach dem Sozialgesetzbuch IX § 8 haben Sie ein Wunsch- und Wahlrecht. Das heißt, Sie können Ihre Rehabilitationsklinik frei wählen. Sie müssen nicht dem Vorschlag Ihres Kostenträgers folgen oder sich an Kliniklisten halten. Ein Antragsformular finden Sie hier.

So kommen Sie zur Ihrer…

… Anschlussheilbehandlung/-rehabilitation

In der Regel stellt der behandelnde Arzt im Krankenhaus fest, ob eine AHB/AR erforderlich ist. Sprechen Sie ihn direkt darauf an und fragen Sie nach der Möglichkeit einer Rehabilitation als Anschlussheilbehandlung. Die Mitarbeiter des Sozialdienstes im Krankenhaus kümmern sich um die Antragstellung beim zuständigen Kostenträger und die Anmeldung Ihrer AHB/AR in der Rehabilitationsklinik.

Als Patient haben Sie das Recht, sich die Rehabilitationsklinik selbst auszusuchen. Um zu uns kommen zu können, geben Sie die Fachklinik Weserland als Wunschklinik an.

… medizinische Rehabilitation oder Vorsorge.

Den Antrag müssen Sie als Patient selbst stellen. Ihr behandelnder Haus- oder Facharzt unterstützt Sie dabei. Er muss beurteilen, ob eine Rehabilitationsmaßnahme notwendig ist, um Ihren Gesundheitszustand zu verbessern oder zu erhalten.

Aus dem Antrag muss für den Kostenträger ersichtlich sein, inwieweit sich die medizinischen Befunde auf Ihre alltäglichen Aktivitäten auswirken. Unterstützen Sie Ihren Arzt, indem Sie die notwendigen Angaben machen und Ihre Einschränkungen im Alltag beschreiben. Legen Sie ausführlich dar, warum die Rehabilitation aus Ihrer Sicht notwendig ist, welche Erwartungen Sie daran knüpfen und dass Sie motiviert sind, Ihren Teil zum Erfolg der Reha beizutragen.

Wichtig ist auch die Begründung, warum die bisherigen ambulanten Maßnahmen vor Ort nicht ausreichen. Antragsformulare erhalten Sie beim Haus- oder Facharzt oder bei den zuständigen Kostenträgern. Welcher Kostenträger für Sie zuständig ist, erfahren Sie hier.

Vergessen Sie nicht, von Ihrem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch zu machen. Nutzen Sie dazu unser Formular, das uns als Fachklinik Weserland zu Ihrer Wunschklinik macht, unterschreiben Sie es und fügen Sie es unbedingt Ihrem Reha-Antrag bei.

Nach Eingang des Antrages prüft der Kostenträger, ob die versicherungsrechtlichen und medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Kostenträger muss innerhalb von 4 Wochen über Ihren Antrag entscheiden. Sobald Sie eine schriftliche Zusage erhalten haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir stimmen dann mit Ihnen ab, wann Sie Ihre Reha- oder Vorsorgemaßnahme antreten können. Sobald alle Vorbereitungen für Ihren Aufenthalt getroffen sind, erhalten Sie von uns ein Einladungsschreiben mit allen notwendigen Unterlagen.

So viel müssen Sie für die Reha zuzahlen

Wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert und über 18 Jahre alt sind, müssen Sie bei ambulanten und stationären Rehabilitationsmaßnahmen ohne zeitliche Begrenzung 10 Euro pro Tag zuzahlen.

Bei einer Anschlussheilbehandlung (direkt im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt) sowie bei einigen Krankheitsbildern, deren Behandlung länger als die üblichen drei Reha-Wochen dauert, ist die Zuzahlung auf 28 Tage innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt.

Besonderheit: Rehabilitation für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige sind oft besonders belastet. Aufgrund der familiären Situation haben sie aber oft nicht die Möglichkeit, ambulante Rehabilitationsleistungen in Anspruch zu nehmen. Durch das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz können pflegende Angehörige seit Januar 2019 eine stationäre Reha in Anspruch nehmen, auch wenn aus medizinischer Sicht eine ambulante Reha ausreichend wäre.

Die pflegebedürftige Person kann in der Reha-Einrichtung betreut werden. Ist dies nicht möglich, muss die Krankenkasse die Versorgung des Pflegebedürftigen während des Reha-Aufenthaltes mit der Pflegekasse abstimmen und koordinieren.

Für erwerbstätige pflegende Angehörige bleibt die gesetzliche Rentenversicherung der Reha-Träger.

Reha abgelehnt? So können Sie widersprechen!

Lehnt die Rentenversicherung oder ein anderer Kostenträger die Reha ab, hilft ein schriftlicher Widerspruch. Spätestens einen Monat, nachdem Sie die Ablehnung erhalten haben, muss der Widerspruch beim Kostenträger eingegangen sein. Sprechen Sie noch einmal mit Ihrem Arzt. Finden Sie noch aussagekräftigere Begründungen für die Notwendigkeit der Reha. Suchen Sie nach weiteren Unterlagen, die Sie beifügen können. Auch die Beratungsstellen der Sozialverbände wie VdK oder SoVD können weiterhelfen.

Welcher Kostenträger ist für Sie zuständig?

Wenn Sie Rentner sind, ist Ihre Krankenkasse der zuständige Kostenträger. Wenn Sie berufstätig oder im erwerbsfähigen Alter sind, müssen Sie den Reha-Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Für Beamte sind die Beihilfestelle und die private Krankenversicherung zuständig. Selbstständige tragen die Kosten selbst und können sie sich je nach Tarif von ihrer Versicherung erstatten lassen.

Ihre Reha ist genehmigt und Sie stehen kurz vor Ihrem Aufenthalt bei uns?

Dann werfen Sie vor Ihrer Abreise einen Blick auf unsere Checkliste mit den Dingen, die Sie unbedingt mitnehmen sollten.

Patientenservice

Ihre Ansprechpartner:

  • Dagmar Bock
  • Jutta Münter-Eckl
  • Lale Yalcin
  • Denise Beißner

Telefon:

Fax: 05281 -913 119

Empfang

Ihre Ansprechpartner:

  • Marion Leseberg
  • Torsten Jaros

Telefon:

05281 913-100


Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und werden Ihnen umgehend antworten.

Ihre Reha ist bereits genehmigt? Oder steht Ihre Reha kurz bevor und Sie möchten uns besuchen? Dann füllen Sie einfach das Kontaktformular aus! Wir melden uns umgehend bei Ihnen und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen.