Ihr Weg zur Reha

[ Ihr Wohl steht an erster Stelle ]

In der Fachklinik Weserland sind Sie herzlich willkommen – unabhängig davon, bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind.

Ihr schneller Weg zur Reha

Sprechen Sie uns einfach an! Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Patientenservice und der Rezeption sind rund um Ihre Reha gerne für Sie da.

Ihr Weg zur medizinischen Rehabilitation

Rehabilitation steht jedem Menschen zu – unabhängig vom Alter!
Auch wenn Sie nicht mehr berufstätig sind, können Sie eine medizinische Rehabilitation beantragen. Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg.

Wer hat Anspruch auf eine Reha?

  • Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen: Um Pflegebedürftigkeit zu verhindern oder besser mit den Anforderungen des Alltags zurechtzukommen.
  • Pflegende Angehörige: Für Entlastung und zur Stärkung der eigenen Gesundheit.
  • Berufstätige oder Rentner: Auch im Rentenalter können Sie eine Rehabilitation beantragen.

Welche Ziele verfolgt die Rehabilitation?

  • Gesundheit wiederherstellen: Nach Krankheit oder Operation.
  • Alltagsprobleme lindern: Einschränkungen vermeiden, mindern oder beseitigen.
  • Krankheiten vorbeugen: Fortschreiten oder Wiederauftreten verhindern.

Die Fachklinik Weserland hat einen Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V. Dieser gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen. Außerdem sind die stationären Rehabilitationsmaßnahmen beihilfefähig.

Kann ich meine Reha-Klinik frei wählen?

Ja! Sie haben ein Wunsch- und Wahlrecht (§ 8 SGB IX):

  • Die Klinik muss für Ihre Erkrankung geeignet und zertifiziert sein.
  • Sie können die Klinik frei wählen – unabhängig von Vorschlägen Ihres Kostenträgers.

So beantragen Sie Ihre Reha – Schritt für Schritt

1. Anschlussheilbehandlung (AHB/AR):

  • Im Krankenhaus:
    • Ihr Arzt stellt fest, ob Sie eine AHB benötigen.
    • Der Sozialdienst hilft bei der Antragstellung.
    • Geben Sie die Fachklinik Weserland als Wunschklinik an.

2. Medizinische Rehabilitation oder Vorsorge:

So stellen Sie den Antrag:

  • Haus- oder Facharzt ansprechen: Ihr Arzt beurteilt, ob eine Reha notwendig ist.
  • Alltagseinschränkungen beschreiben: Legen Sie dar, welche Belastungen Sie haben und warum eine Reha notwendig ist.
  • Ambulante Maßnahmen reichen nicht aus?: Begründen Sie, warum bisherige Behandlungen vor Ort nicht geholfen haben.
    ➡️ Antragsformulare erhalten Sie direkt bei Ihrem Arzt oder Ihrem Kostenträger.

Welcher Kostenträger ist zuständig?

Nach Antragstellung prüft der Kostenträger, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Entscheidung erfolgt innerhalb von 4 Wochen. Sobald Sie eine Zusage erhalten, setzen Sie sich mit uns in Verbindung – wir planen Ihren Aufenthalt.

So viel müssen Sie für die Reha zuzahlen

  • Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren: 10 € pro Tag.
  • Begrenzung bei Anschlussheilbehandlungen: Maximal 28 Tage pro Jahr.

Besonderheit: Reha für pflegende Angehörige

  • Stationäre Reha auch bei ambulanter Eignung möglich (seit 2019).
  • Die Pflegeperson kann in der Klinik betreut werden.
  • Alternativ: Die Krankenkasse organisiert die Versorgung während Ihrer Reha.
    ➡️ Erwerbstätige Angehörige: Reha-Träger ist die Deutsche Rentenversicherung.

Reha abgelehnt? So legen Sie Widerspruch ein!

Lehnt die Rentenversicherung oder ein anderer Kostenträger die Reha ab, hilft ein schriftlicher Widerspruch. Spätestens einen Monat, nachdem Sie die Ablehnung erhalten haben, muss der Widerspruch beim Kostenträger eingegangen sein. Sprechen Sie noch einmal mit Ihrem Arzt. Finden Sie noch aussagekräftigere Begründungen für die Notwendigkeit der Reha. Suchen Sie nach weiteren Unterlagen, die Sie beifügen können. Auch die Beratungsstellen der Sozialverbände wie VdK oder SoVD können weiterhelfen.

Widerspruch bei Ablehnung der Wunschklinik

Es kann auch vorkommen, dass Ihr Reha-Antrag bewilligt wird, die von Ihnen gewünschte Klinik jedoch abgelehnt und Ihnen vom Kostenträger eine andere Klinik zugewiesen wird. Auch in diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Nehmen Sie einfach Ihr Wunsch- und Wahlrecht nach Sozialgesetzbuch IX § 9 wahr und bitten um eine Einweisung in die von Ihnen präferierte Klinik.

Ihre Reha ist genehmigt?

Schauen Sie in unsere Checkliste und bereiten Sie sich optimal auf Ihren Aufenthalt vor!

Ihre Ansprechpartner

Patientenservice

  • Dagmar Bock
  • Jutta Münter-Eckl
  • Lale Yalcin
  • Denise Beißner

Telefon:

  • Rehabilitation und Vorsorge: 05281 – 913 145
  • Anschlussrehabilitation: 05281 – 913 124

Fax: 05281 – 913 119

Empfang

  • Marion Leseberg
  • Torsten Jaros

Telefon: 05281 – 913 100

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und werden Ihnen umgehend antworten.

Ihre Reha ist bereits genehmigt? Oder steht Ihre Reha kurz bevor und Sie möchten uns besuchen? Dann füllen Sie einfach das Kontaktformular aus! Wir melden uns umgehend bei Ihnen und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen.