Ihr schneller Weg zur Reha / Vorsorge
Sprechen Sie uns einfach an! Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Patientenservice und der Rezeption sind rund um Ihre Reha gerne für Sie da.

Ihr Weg zur medizinischen Rehabilitation in der Fachklinik Weserland
Rehabilitation steht jedem Menschen zu – unabhängig vom Alter!
Ob erwerbstätig, im Rentenalter oder als pflegende Angehörige: Eine medizinische Rehabilitation kann der erste Schritt zu besserer Gesundheit und mehr Lebensqualität sein. Wir begleiten Sie – von der Anschlussheilbehandlung (AHB) bis zur individuell abgestimmten Reha-Maßnahme.
Wer hat Anspruch auf eine Reha?
- Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen: Pflegebedürftigkeit vorbeugen und den Alltag besser meistern.
- Pflegende Angehörige: Eigene Gesundheit stärken und Entlastung erfahren.
- Berufstätige & Rentner: Reha auch im Rentenalter möglich, z. B. über die Deutsche Rentenversicherung (DRV) für kardiologische Maßnahmen.
- Soldatinnen & Soldaten: Kostenübernahme in der Regel durch den Dienstherrn; Truppenarzt stellt die medizinische Notwendigkeit fest.
Welche Ziele verfolgt die Rehabilitation?
- Gesundheit wiederherstellen: Nach Krankheit oder Operation.
- Alltagsprobleme lindern: Einschränkungen reduzieren oder beseitigen.
- Krankheiten vorbeugen: Fortschreiten oder Rückfall verhindern.
Unsere Zulassungen und Kostenträger
- Gesetzliche und private Krankenversicherungen: Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V
- Beihilfefähig: Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen
- Deutsche Rentenversicherung (DRV): Zuständig für kardiologische Reha-Maßnahmen
- Außerdem sind unsere stationären Rehabilitationsmaßnahmen beihilfefähig.
Kann ich meine Reha-Klinik frei wählen?
- Sie haben ein Wunsch- und Wahlrecht gemäß § 8 SGB IX.
- Die Klinik muss geeignet und zertifiziert sein.
- Bei der Fachklinik Weserland profitieren Sie von spezialisierten Programmen für verschiedene Indikationen – perfekt für Ihre persönliche Reha oder AHB-Maßnahme.
So beantragen Sie Ihre Reha – Schritt für Schritt
1. Anschlussheilbehandlung (AHB/AR):
- Ihr Arzt entscheidet, ob eine AHB nötig ist.
- Der Sozialdienst unterstützt bei der Antragstellung.
- Wunschklinik angeben: Fachklinik Weserland.
2. Medizinische Rehabilitation oder Vorsorge:
- Sprechen Sie mit Ihrem Haus- oder Facharzt über Ihre Beschwerden.
- Beschreiben Sie, wie Ihr Alltag eingeschränkt ist und warum eine Reha sinnvoll ist.
- Wenn ambulante Maßnahmen nicht ausreichen, begründen Sie das im Antrag.
Welcher Kostenträger ist zuständig?
- Rentner: Krankenkasse.
- Berufstätige/Erwerbsfähige: Deutsche Rentenversicherung (DRV) übernimmt die Kosten für kardiologische Rehabilitationsmaßnahmen.
- Beamtinnen und Beamte: Beihilfestelle und private Krankenversicherung.
- Selbstständige: je nach Versicherung.
- Soldatinnen und Soldaten: Kosten übernimmt in der Regel der Dienstherr; Truppenarzt stellt die Notwendigkeit fest.
Entscheidung und Terminplanung
- Der Kostenträger prüft Ihren Antrag – meist innerhalb von 4 Wochen.
- Nach Zusage: Kontaktieren Sie uns, wir planen gemeinsam Ihren Aufenthalt.
So viel müssen Sie für die Reha zuzahlen
- Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren: 10 € pro Tag
- Begrenzung bei Anschlussheilbehandlungen: maximal 28 Tage pro Jahr
- Besonderheit für pflegende Angehörige: Stationäre Reha möglich, auch wenn ambulant geeignet (seit 2019). Alternativ kann die Krankenkasse die Versorgung während der Reha organisieren
- Erwerbstätige Angehörige: Reha-Träger ist die Deutsche Rentenversicherung
Reha abgelehnt? So legen Sie Widerspruch ein!
Lehnt der Kostenträger Ihre Reha ab, können Sie schriftlich Widerspruch einlegen.
Tipps für den Widerspruch:
- Frist beachten: spätestens 1 Monat nach Erhalt der Ablehnung
- Arztgespräch: Finden Sie noch aussagekräftigere Begründungen für die Reha
- Unterlagen: Fügen Sie alle relevanten medizinischen Nachweise bei
- Beratung: Sozialverbände wie VdK oder SoVD unterstützen Sie
Widerspruch bei Ablehnung der Wunschklinik
- Manchmal wird die Reha genehmigt, die gewünschte Klinik aber nicht.
- In diesem Fall gilt Ihr Wunsch- und Wahlrecht nach § 9 SGB IX.
- Fordern Sie Ihre bevorzugte Klinik – z. B. die Fachklinik Weserland – für Ihre Reha an.
Ihre Reha ist genehmigt?
- Dann schauen Sie in unsere Checkliste zur Reha-Vorbereitung.
- Bereiten Sie sich optimal auf Ihren Aufenthalt in der Fachklinik Weserland vor!
Ihre Ansprechpartner
Patientenservice
- Dagmar Bock
- Jutta Münter-Eckl
- Lale Yalcin
- Frau Philien Colberg
Telefon:
- Rehabilitation und Vorsorge: 05281 – 913 124
- Anschlussrehabilitation: 05281 – 913 145
Fax: 05281 – 913 119
Empfang
- Marion Leseberg
- Torsten Jaros
Telefon: 05281 – 913 100
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und werden Ihnen umgehend antworten.
Ihre Reha/Vorsorge ist bereits genehmigt? Oder steht Ihre Reha/Vorsorge kurz bevor und Sie möchten uns besuchen? Dann füllen Sie einfach das Kontaktformular aus! Wir melden uns umgehend bei Ihnen und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen.