Beispiele aus der Praxis

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So gelingt der Reha-Antrag. In folgenden Fällen lagen Indikationen für eine Rehabilitation vor.

Fallbeispiel 1: Kardiologie

Falldarstellung

Herr Müller ist 82 Jahre alt. Seit dem Tod seiner Ehefrau vor drei Jahren lebt er allein in seiner Wohnung. Aufgrund einer fortgeschrittenen Herzschwäche musste Herr Müller in den letzten Monaten mehrfach stationär im Krankenhaus behandelt werden.

Das zunehmende Alter, die intensiven Krankenhausbehandlungen und die zahlreichen Medikamente belasten und schwächen Herrn Müller sehr, so dass ihm alltägliche Dinge wie Hausarbeit und Einkaufen zunehmend schwerer fallen.

Der Hausarzt empfiehlt nun eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme, um durch ein umfassendes Therapieprogramm den Gesundheitszustand zu verbessern und die Selbständigkeit zu erhalten.

Fazit: Es wird eine kardiologische Rehabilitation nach § 40 SGB V zu Lasten der GKV verordnet.

Fallbeispiel 2: Kardiologie

Falldarstellung

Bis vor zwei Jahren fühlte sich Frau Meier kerngesund. Die Gartenarbeit und die Versorgung des großen Hauses hat sie immer gemeistert.

Doch vor zwei Jahren erlitt die 72-Jährige einen schweren Herzinfarkt und musste sich notfallmäßig einer Bypass-Operation unterziehen. Nach der Bypass-Operation verbrachte Frau Meier 3 Wochen in einer Reha-Klinik zur Anschlussheilbehandlung.

Trotz der medizinischen Unterstützung erholte sich Frau Meier jedoch nie vollständig von den enormen Belastungen der Herzoperation. Die früher selbstverständliche Haus- und Gartenarbeit erfordert heute die Hilfe ihrer Kinder.

Neben den Herzproblemen macht ihr auch der vor einigen Jahren diagnostizierte und noch nicht gut eingestellte Diabetes zu schaffen. Angesichts dieser gesundheitlichen Probleme und Risikofaktoren haben die Kinder von Frau Meier nun eine Rehabilitationsmaßnahme empfohlen. Diese soll nicht nur helfen, den Diabetes besser zu behandeln, sondern auch die Kraft und Ausdauer von Frau Meier zu verbessern, um ihre Selbstständigkeit wieder zu erlangen.

Fazit: Es wird eine kardiologische Rehabilitation nach § 40 SGB V zu Lasten der GKV verordnet.

Fallbeispiel 3: Kardiologie

Falldarstellung

Seit fünf Jahren kümmert sich Frau Schulze liebevoll um ihren Mann, der seit einem Schlaganfall halbseitig gelähmt und nicht immer vollständig orientiert ist. Tag und Nacht ist sie für ihren Mann da, eine Aufgabe, die sie körperlich und seelisch völlig erschöpft.

In letzter Zeit hat Frau Schulze bemerkt, dass ihr jahrelang gut eingestellter Bluthochdruck aus dem Ruder gelaufen ist. Die zusätzlich verordneten Medikamente konnten den schwankenden Blutdruck nicht ausreichend senken.

Zu allem Überfluss hat ihr Kardiologe kürzlich auch noch Herzrhythmusstörungen festgestellt. Die Belastungen und die Sorge um die Gesundheit ihres Mannes haben sich auf Frau Schulzes eigenen Gesundheitszustand ausgewirkt.

Angesichts dieser Entwicklung raten der Hausarzt und auch die beiden erwachsenen Kinder von Frau Schulze dringend zu einer Rehabilitationsmaßnahme. Die Rehabilitationsmaßnahme soll Frau Schulze die Möglichkeit geben, die dringend benötigte Erholung zu finden und sich gleichzeitig gezielt den Problemen des Bluthochdrucks und der Herzrhythmusstörungen zu widmen.

Fazit: Es wird eine kardiologische Rehabilitation nach § 40 SGB V zu Lasten der GKV verordnet.