Beispiele aus der Praxis

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So gelingt der Reha-Antrag. In folgenden Fällen lagen Indikationen für eine Rehabilitation vor.

Fallbeispiel 1: COPD

Falldarstellung

Ein 67-jähriger Patient leidet an einer vor 12 Jahren diagnostizierten COPD und ist aufgrund dieser Lungenerkrankung auf die kontinuierliche Sauerstoffzufuhr angewiesen. Das entsprechende Sauerstoffgerät wird bereits seit 2 Jahren regelmäßig genutzt.

Trotz einer kontinuierlichen fachärztlichen Betreuung sind in den letzten 2 Jahren wiederholt akute Verschlechterungen seiner COPD aufgetreten, die längere Krankenhausaufenthalte erforderlich machten.

Die körperliche Leistungsfähigkeit des Patienten ist stark eingeschränkt. Bereits bei geringfügiger körperlicher Belastung wie langsamen Spaziergängen leidet er unter erheblicher Atemnot. Diese Beeinträchtigung hat zu einer Zunahme der Kraftlosigkeit geführt, was die Bewältigung alltäglicher Aufgaben erschwert.

Zur Unterstützung im Haushalt ist er auf die Hilfe seiner Frau und seiner Kinder angewiesen. Aufgrund der Atemprobleme verlässt er die Wohnung nur selten, was zu einer erheblichen sozialen Isolation führt, da seine Möglichkeiten für soziale Kontakte zunehmend eingeschränkt sind.

Begründung der Reha

Der 67-jährige Patient wurde vor 12 Jahren mit der Diagnose COPD konfrontiert. Seitdem ist er auf die kontinuierliche Zufuhr von Sauerstoff angewiesen, und ein entsprechendes Sauerstoffgerät wird bereits seit 2 Jahren eingesetzt, um seine Atmung zu unterstützen.

Obwohl der Patient sich in regelmäßiger fachärztlicher Behandlung befindet, haben sich in den letzten 2 Jahren akute Verschlechterungen seiner COPD wiederholt manifestiert, was mehrere Krankenhausaufenthalte erforderlich machte.

Diese Verschlechterungen haben zu einer erheblichen Einschränkung seiner körperlichen Leistungsfähigkeit geführt. Bereits bei geringster körperlicher Belastung wie einem langsamen Spaziergang leidet er unter erheblicher Atemnot.

Die mit der Krankheit einhergehende Kraftlosigkeit beeinträchtigt seine Fähigkeit, alltägliche Aufgaben zu bewältigen. Um den Haushalt zu führen, ist er auf die Unterstützung seiner Frau und seiner Kinder angewiesen.

Die immer stärkere Atemnot hat zur Folge, dass er seine Wohnung nur noch selten verlässt, was zu einer erheblichen sozialen Isolation führt, da seine Möglichkeiten für soziale Kontakte immer mehr eingeschränkt sind.

Fazit: Es wird eine pneumologische Rehabilitation nach § 40 SGB V zu Lasten der GKV verordnet.

Fallbeispiel 2: Asthma bronchiale

Falldarstellung

Bei einer 32-jährigen Patientin besteht ein gemischtes Asthma bronchiale mit allergischer Diathese auf verschiedene Frühblüher und Hausstaubmilben sowie als weitere Auslöser die Exposition gegenüber feuchtwarmer Luft wie Schwüle, Stress und körperliche Anstrengung.

Die Patientin ist selbständig und kann ihre berufliche Tätigkeit wegen regelmäßiger, oft anfallsartig auftretender Atemnot nur mit Einschränkungen ausüben.

Begründung der Reha

Die Patientin leidet an schwerem, unkontrolliertem Asthma bronchiale. Die Berufsausübung erscheint durch das symptomatische Asthma bronchiale gefährdet. Ziel der stationären Rehabilitation ist die Kontrolle des Asthma bronchiale.

Es erfolgt eine Statuserhebung des Asthma bronchiale und weiterer, ggf. begleitender Faktoren, ggf. eine Optimierung der Medikation.

Es erfolgt eine Schulung des Wissensstandes, der Atemtechniken und der Notfallstrategien. Ein auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmtes Trainingsprogramm wird durchgeführt.

Durch die pneumologische Rehabilitation kann im Zusammenspiel mit einer optimalen medikamentösen Therapie eine Kontrolle des Asthma bronchiale mit regelmäßig anhaltenden Effekten erreicht werden.

Fazit: Es wird eine pneumologische Rehabilitation nach § 40 SGB V zu Lasten der GKV verordnet.

Fallbeispiel 3: Post COVID-Syndrom

Falldarstellung

Eine 72-jährige Patientin erkrankte an Coronaviren. Die Erkrankung wurde von ihr als zunächst relativ mild beschrieben, eine stationäre Aufnahme war nicht erforderlich, die Betreuung erfolgte durch den Hausarzt.

Wenige Wochen nach der Erkrankung, Viren waren nicht mehr nachweisbar, verspürte die Patientin jedoch keine Besserung ihres Zustandes.

Auch 2 Jahre nach der Coronavirus-Infektion bestehen noch grundlegende Einschränkungen des Zustands, sie fühlt sich noch bei geringer körperlicher Anstrengung kurzatmig, allgemein matt und abgeschlagen, die Konzentration ist seit der Erkrankung stark eingeschränkt, die Haushaltsführung ist nur noch mit Mühe möglich, auch für sie wichtige Dinge wie Lesen sind nicht mehr richtig möglich.

Begründung der Reha

Bei der Patientin handelt es sich um ein Post-COVID-Syndrom bei mittlerweile 2 Jahre zurückliegender Coronavirus-Infektion, klinisch mit Atemnot bei geringer körperlicher Belastung, chronischem Erschöpfungssyndrom und starker Einschränkung der Konzentrationsfähigkeit. Die Symptome des Post-COVID-Syndroms sind individuell sehr unterschiedlich.

Durch eine auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte Rehabilitation können die bestehenden erheblichen Beeinträchtigungen der Selbständigkeit gelindert, gebessert und im besten Fall vollständig behoben werden.

Durch körperliches Training, bei dem durch individuelle Gestaltung des Trainings Überlastungsreaktionen vermieden werden, soll unter anderem die körperliche Kraft und Beweglichkeit verbessert und wiederhergestellt werden.

Durch ein Konzentrationstraining sollen wichtige und die Lebensqualität steigernde Möglichkeiten, wie z.B. wieder lesen zu können und den Haushalt selbständig führen zu können, erreicht werden.

Fazit: Es wird eine pneumologische Rehabilitation nach § 40 SGB V zu Lasten der GKV verordnet.